KVA
TURGI
Umweltschutz
Anlieferung

Von der Annahme ausgeschlossen sind alle Abfälle, die sich zur Verbrennung in der Anlage nicht eignen oder deren Bestand bzw. Betrieb gefährden. Insbesondere:

  • Tierkadaver, Metzgerei- und Schlachtabfälle
  • Konfiskate
  • Explosionsgefährliche Stoffe
  • Spitalabfälle
  • Gifte, chemische und radioaktive Stoffe
  • flüssige Abfälle
  • Stalldünger
  • Lastwagen-, Auto- und Motorradpneus
  • glasfaserveerstärkte Kunststoffe
  • Karbonfasern

Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist die Gemeinde bzw. der private Anlieferer verantwortlich. Das mit Kehricht- und Sperrgutabfuhr betraute Personal ist über die Anliefervorschriften zu informieren.

Die Annahmevorschriften können Sie hier herunterladen.